Fragen & Antworten (FAQ)

Die Kosten für eine Übersetzung oder die Revision einer Übersetzung Dritter rechne ich in der Regel auf Stundenbasis ab. Das sorgt für größtmögliche Transparenz und ermöglicht Ihnen individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Lösungen. Auch eine Abrechnung auf Projektbasis ist möglich. Der Mindestauftragswert beträgt jeweils 100 Euro netto.

Für ein konkretes Angebot schicken Sie mir Ihre Unterlagen einfach per E-Mail und ich erstelle Ihnen einen Kostenvoranschlag. Ihre Unterlagen werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt.

In die Honorar­kalkulation fließen u. a. die folgenden Faktoren ein:

  • Sprachrichtung
  • Schwierigkeitsgrad/Fach­lichkeitsgrad und Länge des Textes
  • Vorgesehener Projektstart und gewünschter Liefertermin
  • Beglaubigung der Übersetzung ja/nein
  • Besonderheiten wie spezielle Formatierung, Dateiformate etc.
  • Verwendungszweck und Zielgruppe der Übersetzung

Ja, ich liefere Ihnen auf Wunsch sehr gerne beglaubigte Übersetzungen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite Beglaubigung und in meinem neuen Blogartikel Beglaubigte Übersetzungen: eine Orientierungshilfe.

Die Lieferfrist richtet sich nach Umfang, Spezialisierungsgrad und Verwendungszweck Ihres Textes. Lassen Sie mich für eine konkrete Einschätzung einfach einen kurzen Blick auf Ihre Texte werfen. Per E‑Mail bin ich jederzeit für Sie erreichbar. Telefonisch erreichen Sie mich unter 08274 997363. Alle Anfragen behandle ich absolut vertraulich.

Wenn kein Auftrag zustande kommt, werden Ihre Dateien selbstverständlich zeitnah wieder gelöscht.

Tipp: Fragen Sie bei Bedarf bitte nach meinem Eil- oder Wochenend­service.

Das kommt darauf an, wie ähnlich sich die Texte sind. Der Rechercheaufwand ist bei Erstaufträgen am höchsten. Folgeaufträge können manchmal schneller abgewickelt werden. Schon alleine aus diesem Grund lohnt sich für Sie die langfristige direkte Zusammenarbeit mit einem Fachübersetzer.

Natürlich! Als in Bayern beeidigte Übersetzerin und als Mitglied des Bundesverbands der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ) bin ich während des konkreten Auftrages und auch danach zur streng vertraulichen Behandlung der mir zugänglich gemachten Daten und Informationen verpflichtet, insbesondere nach § 189 GVG, § 10 des bayerischen Dolmetschergesetzes sowie Ziff. 2.6. der Berufs- und Ehrenordnung des BDÜ.

Wenn kein Auftrag zustande kommt, werden Ihre Dateien selbstverständlich zeitnah wieder gelöscht.

Susanne Henke: Für Sie am Puls der Zeit, denn Sie verdienen Übersetzungen der Spitzenklasse.

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Lassen Sie uns zusammenarbeiten!

Ich kümmere mich persönlich um die Übersetzung Ihrer Fachdokumente und amtlichen Unterlagen.

Auf Wunsch biete ich eine Revision nach ISO 17100 durch eine zweite qualifizierte Fachübersetzerin an – ein wichtiger Schritt zur Qualitätssicherung in Übereinstimmung mit gängigen regulatorischen Anforderungen.

Kontaktieren Sie mich noch heute und lassen Sie uns Ihr Projekt zum Erfolg führen!

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